Mietrecht
Mietkosten für Rauchmelder


Die Rechtsprechung zur Frage der Umlagefähigkeit von Mietkosten für Rauchmelder in Mietwohnungen war bislang uneinheitlich. Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Urteil vom 11. Mai 2022 (VIII ZR 379/20) klargestellt, dass derartige Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung über Wohnraum NICHT umlagefähig seien.


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