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JAO
Schleswig-Holstein

Landesverordnung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen (JAO)

in Schleswig-Holstein
vom 17. April 1997
(GVOBl. Schl.-H. S. 279)

Inhaltsübersicht:

Erster Teil

Erste Juristische Staatsprüfung

Abschnitt I
Allgemeines

§ 1 Prüfungsgrundsätze
§ 2 Universitätsstudium, Regelstudienzeit
§ 3 Prüfungsfächer
§ 4 Gliederung der Prüfung
§ 5 Praktische Studienzeiten

Abschnitt II
Die Zulassung

§ 6 Zulassung und Zulassungsgesuch
§ 7 Entscheidung über die Zulassung

Abschnitt III
Justizprüfungsamt

§ 8 Justizprüfungsamt
§ 9 Mitglieder des Justizprüfungsamtes
§ 10 Dauer der Mitgliedschaft

Abschnitt IV
Das Prüfungsverfahren

§ 12 Anfertigung der Aufsichtsarbeiten
§ 13 Häusliche Arbeit
§ 14 Prüfungsausschuß
§ 15 Beurteilung der Aufsichtsarbeiten
§ 16 Beurteilung der häuslichen Arbeit
§ 17 Entscheidung über die Bewertung der schriftlichen Arbeiten
§ 18 Anonymität
§ 19 Ausschluß von der mündlichen Prüfung
§ 20 Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten in der Blockprüfung und der häuslichen Arbeit
§ 21 Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten und der häuslichen Arbeit bei Abschichtung
§ 22 Mündliche Prüfung
§ 23 Rücktritt
§ 24 Schlußberatung
§ 25 Schlußentscheidung
§ 26 Leistungsbewertung und Gesamtnote
§ 27 Freiversuch
§ 28 Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
§ 29 Wiederholung der Prüfung
§ 30 Täuschungsversuche und Verstöße gegen die Verordnung
§ 31 Entscheidungen des Justizprüfungsamtes
§ 32 Niederschrift
§ 33 Einsicht in die Prüfungsakten
§ 34 Rechtsmittel

Zweiter Teil

Vorbereitungsdienst

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 35 Eintritt in den Vorbereitungsdienst
§ 36 Praktikantenverhältnis
§ 37 Leitung der Ausbildung
§ 38 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 39 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 40 Ausbildung in anderen oberlandesgerichtsbezirken
§ 41 Zeugnisse
§ 42 Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst

Abschnitt II
Einführungslehrgang und Arbeitsgemeinschaften

§ 43 Einführungslehrgang
§ 44 Arbeitsgemeinschaften

Abschnitt III
Stationsausbildung

§ 45 Grundsätze
§ 46 Ausbildung in Strafsachen
§ 47 Ausbildung in Zivilsachen
§ 48 Ausbildung bei einem Gericht eines bestimmten Gerichtszweigs
§ 49 Ausbildung in der Verwaltung
§ 50 Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt
§ 51 Ausbildung in der Wahlstation

Dritter Teil

Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst

§ 52

Vierter Teil

Schlußvorschriften

§ 53 Übergangsregelung
§ 54 Inkrafttreten


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