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JAO Schleswig-Holstein
Landesverordnung über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen (JAO)
in Schleswig-Holstein
vom 17. April 1997
(GVOBl. Schl.-H. S. 279)
Inhaltsübersicht:
Erster Teil
Erste Juristische Staatsprüfung
Abschnitt I
Allgemeines
§ 1 Prüfungsgrundsätze
§ 2 Universitätsstudium, Regelstudienzeit
§ 3 Prüfungsfächer
§ 4 Gliederung der Prüfung
§ 5 Praktische Studienzeiten
Abschnitt II
Die Zulassung
§ 6 Zulassung und Zulassungsgesuch
§ 7 Entscheidung über die Zulassung
Abschnitt III
Justizprüfungsamt
§ 8 Justizprüfungsamt
§ 9 Mitglieder des Justizprüfungsamtes
§ 10 Dauer der Mitgliedschaft
Abschnitt IV
Das Prüfungsverfahren
§ 12 Anfertigung der Aufsichtsarbeiten
§ 13 Häusliche Arbeit
§ 14 Prüfungsausschuß
§ 15 Beurteilung der Aufsichtsarbeiten
§ 16 Beurteilung der häuslichen Arbeit
§ 17 Entscheidung über die Bewertung der schriftlichen Arbeiten
§ 18 Anonymität
§ 19 Ausschluß von der mündlichen Prüfung
§ 20 Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten in der Blockprüfung und der häuslichen Arbeit
§ 21 Bekanntgabe der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten und der häuslichen Arbeit bei Abschichtung
§ 22 Mündliche Prüfung
§ 23 Rücktritt
§ 24 Schlußberatung
§ 25 Schlußentscheidung
§ 26 Leistungsbewertung und Gesamtnote
§ 27 Freiversuch
§ 28 Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung
§ 29 Wiederholung der Prüfung
§ 30 Täuschungsversuche und Verstöße gegen die Verordnung
§ 31 Entscheidungen des Justizprüfungsamtes
§ 32 Niederschrift
§ 33 Einsicht in die Prüfungsakten
§ 34 Rechtsmittel
Zweiter Teil
Vorbereitungsdienst
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 35 Eintritt in den Vorbereitungsdienst
§ 36 Praktikantenverhältnis
§ 37 Leitung der Ausbildung
§ 38 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 39 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 40 Ausbildung in anderen oberlandesgerichtsbezirken
§ 41 Zeugnisse
§ 42 Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst
Abschnitt II
Einführungslehrgang und Arbeitsgemeinschaften
§ 43 Einführungslehrgang
§ 44 Arbeitsgemeinschaften
Abschnitt III
Stationsausbildung
§ 45 Grundsätze
§ 46 Ausbildung in Strafsachen
§ 47 Ausbildung in Zivilsachen
§ 48 Ausbildung bei einem Gericht eines bestimmten Gerichtszweigs
§ 49 Ausbildung in der Verwaltung
§ 50 Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt
§ 51 Ausbildung in der Wahlstation
Dritter Teil
Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst
§ 52
Vierter Teil
Schlußvorschriften
§ 53 Übergangsregelung
§ 54 Inkrafttreten
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