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RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) Gesetz über die Vergütung der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) Vom 5.5.2004, BGBl. I S. 718, 788 BGBl. III 368-3 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Höhe der Vergütung § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten § 4 Vereinbarung der Vergütung § 5 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts § 6 Mehrere Rechtsanwälte § 7 Mehrere Auftraggeber § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung § 9 Vorschuss § 10 Berechnung § 11 Festsetzung der Vergütung § 12 Anwendung von Vorschriften für die Prozesskostenhilfe Abschnitt 2: Gebührenvorschriften § 13 Wertgebühren § 14 Rahmengebühren § 15 Abgeltungsbereich der Gebühren Abschnitt 3: Angelegenheit § 16 Dieselbe Angelegenheit § 17 Verschiedene Angelegenheiten § 18 Besondere Angelegenheiten § 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen § 20 Verweisung, Abgabe § 21 Zurückverweisung Abschnitt 4: Gegenstandswert § 22 Grundsatz § 23 Allgemeine Wertvorschrift § 24 Gegenstandswert für bestimmte einstweilige Anordnungen § 25 Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung § 26 Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung § 27 Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung § 28 Gegenstandswert im Insolvenzverfahren § 29 Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung § 30 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz § 31 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz § 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren § 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren Abschnitt 5: Mediation und außergerichtliche Tätigkeit § 34 Mediation § 35 Hilfeleistung in Steuersachen § 36 Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht Abschnitt 6: Gerichtliche Verfahren § 37 Verfahren vor den Verfassungsgerichten § 38 Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften § 39 In Scheidungs- und Lebenspartnerschaftssachen beigeordneter Rechtsanwalt § 40 Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt § 41 Prozesspfleger Abschnitt 7: Straf- und Bußgeldsachen § 42 Feststellung einer Pauschgebühr § 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs Abschnitt 8: Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe § 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts § 46 Auslagen § 47 Vorschuss § 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse § 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe § 51 Festsetzung einer Pauschgebühr in Straf- und Bußgeldsachen § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen § 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten § 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse § 56 Erinnerung und Beschwerde § 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen § 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse Abschnitt 9: Übergangs- und Schlussvorschriften § 60 Übergangsvorschrift § 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes Anlage 1: Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Anlage 2: Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1) Alle Angaben ohne Gewähr email kanzlei@tammtamm.de |
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