Rechtsanwältin und Notarin
Martina Tamm

Rechtsanwältin und Notarin Martina Tamm ist Trägerin eines öffentlichen Amts. Gleichwohl ist sie aber keine staatliche Beamtin, sondern selbständig tätig. Sie übt die ihr zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben im eigenen Namen aus. Frau Rechtsanwältin und Notarin Martina Tamm wurde 1999 zur Notarin bestellt.

Als Träger eines öffentlichen Amts unterliegt der Notar der Rechtsaufsicht der Justizverwaltung. Zuständig für die Notare im Amtsgerichtsbezirk Pinneberg ist der Präsident des Landgerichts Itzehoe. Die für Notare geltenden berufsrechtlichen Regelungen findet man auf der Internetseite der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de).

Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist der Notar nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Berater und Betreuer aller Beteiligten. Diese Unabhängigkeit besteht selbst im Verhältnis zum Staat. Dem entspricht, dass der Notar gegenüber jedermann zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Die Form, in der der Beruf des Notars ausgeübt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Schleswig-Holstein sind die Notare als sogenannte Anwaltsnotare tätig. In Hamburg z. B. gibt es nur die Nur-Notare. Frau Rechtsanwältin und Notarin Martina Tamm ist als Anwaltsnotarin tätig. Sie ist folglich sowohl Notarin wie auch Rechtsanwältin.

Nach den gesetzlichen Regelungen ist bestimmt, dass dem Anwaltsnotar die Mitwirkung an der Beurkundung verboten ist, wenn er als Rechtsanwalt bereits mit der Sache befasst war. Auf diese Weise wird garantiert, dass der Notar unabhängiger und unparteiischer Berater aller Beteiligten ist.

Der Notar nimmt Beurkundungen grundsätzlich nur innerhalb seines Amtsbereiches vor. Es ist dabei unerheblich, wo der Gegenstand des beurkundeten Rechtsgeschäfts liegt, also z. B. das zu verkaufende Grundstück ist oder die zu gründende GmbH ihren Sitz hat. Entscheidend ist lediglich, dass die entsprechende Beurkundung am Amtssitz von Rechtsanwältin und Notarin Martina Tamm, also im Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Pinneberg, durchgeführt wird.

Der Notar hat den Willen der Beteiligten zu erforschen und den Sachverhalt zu klären. Dabei ist der Notar selbstverständlich auf die Angaben der Beteiligten angewiesen, nur wenn sie den Notar umfassend informieren, kann er die auf ihre spezielle Situation angepasste richtige Urkunde erstellen.

Die Beteiligten sind von dem Notar über die rechtliche Tragweite des Geschäftes zu belehren; dabei achtet der Notar insbesondere darauf, daß unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Sie sollten sich daher zu keinem Zeitpunkt scheuen, Fragen an den Notar zu richten oder sich Details ergänzend erklären zu lassen. In Angelegenheiten, die beurkundet werden, haben die Beteiligten die Möglichkeit, einen Entwurf der zu erstellenden Urkunde zu erhalten, sodass sie vor Unterzeichnung der Urkunde in aller Ruhe eine Überprüfung des Vorschlages vornehmen können. Selbstverständlich werden auch Rückfragen umgehend beantwortet und gewünschte Auskünfte umfassend erteilt bzw. Änderungswünsche vom Notar -soweit möglich- berücksichtigt.

Tamm & Tamm • Rechtsanwälte und Notarin • Feldstraße 1 • 22880 Wedel • ℡ 04103 - 2210 • ℻ 04103 - 16803