zwischen
Rechtsanwalt Alleswisser
und Herrn Mustermannn
in der Angelegenheit ................
Für die anwaltliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes Alleswisser in oben genannter Angelegenheit sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten (gerichtlicher oder nichtgerichtlicher Art) wird anstelle der gesetzlichen Gebühren ein Stundenhonorar in Höhe von netto 200,00 € (in Worten: Zweihundert Euro) vereinbart.
Neben diesem Stundenhonorar sind sämtliche Auslagen wie Mehrwertsteuer, Reisekosten, Tagegelder, Abwesenheitsgelder und Schreibauslagen gesondert zu erstatten.
Insbesondere sind auch die Kosten der zur Rechtsverfolgung erforderlichen oder sinnvollen Beauftragung von ausländischen und inländischen Korrespondenzanwälten, soweit diese in Absprache mit dem Mandanten eingeschaltet werden, gesondert zu entrichten.
Die Kostenerstattungsansprüche und sowie andere Ansprüche des Herrn Mustermann gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Honoraransprüche des Rechtsanwaltes Alleswisser an diesen abgetreten mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Erstattungspflichtigen anzuzeigen.
Herrn Mustermann ist bekannt, daß die Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung abweicht und daß im Falle eines gerichtlichen Obsiegens in Deutschland eine etwaige Erstattungsfähigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen bzw. vom Gericht festgesetzten Gebühren gegeben ist.
Ort, Datum
(Unterschrift Herr Mustermann)
(Unterschrift Rechtsanwalt Alleswisser)