. .
Bahnhofstraße 13, 22880 Wedel
Tel.: +49 4103 2210, FAX: +49 4103 1 68 03
..
. .


Inhaltsverzeichnis
Informationen Arbeitsrecht
Informationen Erbrecht

Informationen Gesellschaftsrecht
Informationen Inkasso

Informationen Vertragsrecht

Informationen Mietrecht

Informationen Familienrecht

Informationen Familienrecht

Informationen Familienrecht


Urteile

Gesetzestexte

Mustertexte

Diverse Themenbereiche

Inhaltsverzeichnis

www.tammtamm.de


Gästebuch


Gesetz über den
Ladenschluß

§ 16 Verkauf an Werktagen

1) Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 3 dürfen Verkaufsstellen aus Anlaß von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens 6 Werktagen bis spätestens 21 Uhr geöffnet sein. Diese Tage werden durch die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen durch Rechtsverordnung freigegeben.

(2). Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden.

(3) Für Apotheken bleibt es bei den Vorschriften des § 4.


copyright (c) by Rechtsanwälte Tamm & Tamm
Alle Angaben ohne Gewähr
email kanzlei@tammtamm.de
.
. .
. . . .