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Gesetz über den
Ladenschluß
Vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBI. I S. 1186)
Erster Abschnitt: Begriffsbestimmungen
§ 1 Verkaufsstellen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt: Ladenschlußzeiten
§ 3 Allgemeine Ladenschlußzeiten
§ 4 Apotheken
§ 5 Zeitungen und Zeitschriften
§ 6 Tankstellen
§ 7 Warenautomaten
§ 8 Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen
§ 9 Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen
§ 10 Kur- und Erholungsorte
§ 11 Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen
§ 12 Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen
§ 13 (aufgehoben)
§ 14 Weitere Verkaufssonntage
§ 15 Sonntagsverkauf am 24. Dezember
§ 16 Verkauf an Werktagen
Dritter Abschnitt: Besonderer Schutz der Arbeitnehmer
§ 17 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
Vierter Abschnitt: Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr
§ 18 Friseurbetriebe
§ 18a Blumenverkauf auf Friedhöfen
§ 19 Marktverkehr
§ 20 Sonstiges gewerbliches Feilhalten
Fünfter Abschnitt: Durchführung des Gesetzes
§ 21 Auslagen des Gesetzes, Verzeichnisse
§ 22 Aufsicht und Auskunft
§ 23 Ausnahmen im öffentlichen Interesse
Sechster Abschnitt: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
§ 25 Straftaten
§ 26 (aufgehoben)
Siebenter Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 27 Vorbehalt für die Landesgesetzgebung
§ 28 Bestimmung der zuständigen Behörden
§ 29 Änderung des Jugendschutzgesetzes (gegenstandslos)
§ 30 (aufgehoben)
§ 31 Inkrafttreten: Aufhebung bisher geltenden Rechts
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