. .
Bahnhofstraße 13, 22880 Wedel
Tel.: +49 4103 2210, FAX: +49 4103 1 68 03
..
. .


Kanzlei Tamm & Tamm

Mandantenbereich

Kontaktdaten

Impressum


Informationen Arbeitsrecht
Informationen Erbrecht

Informationen Gesellschaftsrecht
Informationen Inkasso

Informationen Vertragsrecht

Informationen Mietrecht

Informationen Familienrecht

Informationen Familienrecht

Informationen Familienrecht


Urteile

Gesetzestexte

Mustertexte

Diverse Themenbereiche

Inhaltsverzeichnis

www.tammtamm.de


Gästebuch


Kündigungsschutzgesetz

§ 22 Ausnahmebetriebe

(1) Auf Saisonbetriebe und Kampagne-Betriebe finden die Vorschriften dieses Abschnitts bei Entlassungen, die durch diese Eigenart der Betriebe bedingt sind, keine Anwendung.

(2) Keine Saisonbetriebe oder Kampagne-Betriebe sind Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen, welche Betriebe als Saisonbetriebe oder Kampagne-Betriebe im Sinne des Absatzes 1 gelten.


copyright © by Rechtsanwälte Tamm & Tamm
Alle Angaben ohne Gewähr
email kanzlei@tammtamm.de
.
. .
. . . .