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Fotografieren verboten

Oper in SidneySkyline von New York
Trademark-Gebäude - Foto gegen Cash

Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist ein ansteigender Trend zur Vermarktung markanter Gebäude zu verzeichnen. Die Anzahl der sogenannten Trademark-Gebäude nimmt stetig zu. Die Besitzer namenhafter Gebäude - wie z.B. Chrysler Building (New York), New York Stock Exchange - beantragten bereits Warenzeichenschutz für ihre Gebäude. Immobilienmogul Donald Trump läßt seine Gebäude grundsätzlich schützen. Dieser Markenschutz trifft vor allem Souvenirhersteller, Filmproduzenten, Fersehsender und Werbeagenturen, die sich dieser Gebäude als imposante Kulisse gerne bedienen. Gerade die für eindrucksvolle Zerstörungsorgien geeignete Skyline von Manhatten wird wohl zukünftig nach den Richtlinien der notwendigen Lizenzgewährung von Monstren, Terroristen oder Naturkatastrophen heimgesucht werden.

Eine Ausnahme in dieser Trademark-Welle bildet die Empire State Building Company, die (noch) die noble Meinung vertritt "Das Empire State Building gehöre jedermann". Seit der Modifizierung der Copyrightgesetze 1990 sehen die Fachanwälte einen rasanten Anstieg der architekturbezogenen Fälle. Und daß die Eigentümer es mit der Lizensierung ernst meinen, zeigen die entsprechenden Prozesse gegen Souvenirhersteller wie Fotografen. Noch ist nicht zu erkennen, daß die Touristenhorden aus Europa und Asien bald nur gegen Entrichtung einer Gebühr die heißgeliebten Urlaubsfotos schießen dürfen. Gewinner dieses neuen Trends werden aber sicherlich die Copyright-Anwälte in den Vereinigten Staaten sein.


RA Stefan Tamm
Freiheitsstatue

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