Gesetz
über Europäische Betriebsräte
(Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG)
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit
§ 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
§ 5 Auskunftsanspruch
§ 6 Herrschendes Unternehmen
§ 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen
Zweiter Teil
Besonderes Verhandlungsgremium
§ 8 Aufgabe
§ 9 Bildung
§ 10 Zusammensetzung
§ 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
§ 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
§ 15 Beschluß über Beendigung der Verhandlungen
§ 16 Kosten und Sachaufwand
Dritter Teil
Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 17 Gestaltungsfreiheit
§ 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
§ 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
§ 20 Übergangsbestimmung
Vierter Teil
Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
Erster Abschnitt
Errichtung des Europäischen Betriebsrats
§ 21 Voraussetzungen
§ 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
§ 23 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 24 Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats
Zweiter Abschnitt
Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
§ 25 Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
§ 26 Ausschuß
§ 27 Sitzungen
§ 28 Beschlüsse, Geschäftsordnung
§ 29 Sachverständige
§ 30 Kosten und Sachaufwand
Dritter Abschnitt
Zuständigkeit und Mitwirkungsrechte
§ 31 Grenzübergreifende Angelegenheiten
§ 32 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
§ 33 Unterrichtung und Anhörung bei außergewöhnlichen Umständen
§ 34 Tendenzunternehmen
§ 35 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter
Vierter Abschnitt
Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
§ 36 Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
§ 37 Aufnahme von Verhandlungen
Fünfter Teil
Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
§ 38 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
§ 39 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
§ 40 Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter
Sechster Teil
Bestehende Vereinbarungen
§ 41 Fortgeltung
Siebter Teil
Besondere Vorschriften;
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 42 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
§ 43 Strafvorschriften
§ 44 Strafvorschriften
§ 45 Bußgeldvorschriften